Hinsichtlich einer erfolgten Vorplanung können hier bis zu 15 Wohneinheiten - etwa für Studenten - und alternativ durch Zusammenlegung auch 10 Wohnungen generiert werden. Für dieses Konzept sind im Hinterhaus Balkone vorgesehen.
Erforderliche Baumaßnahmen für die Gebäude der Gebäudeklasse 5:
Die im Bestand vorhandene Holztreppe im Vorderhaus weist erhebliche Mängel auf, so dass hier eine neue Treppe gemäß den Anforderungen des § 34 BauO NRW 2018 eingebaut werden könnte. Alternativ dürfte die vorhandene Treppe auch restauriert und die tragenden Teile der notwendigen Treppe feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt werden. An der obersten Stelle des Treppenhauses muss ergänzend ein mindestens 1 m² große Rauchableitungsöffnung vorhanden sein.
Zudem benötigen sämtliche Wohnungen im Vorderhaus einen zweiten Rettungsweg, der über Rettungsgeräte der Feuerwehr von der Rosstraße aus nachgewiesen werden kann.
Die eingesetzten Doppel-T-Träger der Kappendecken in den Kellern sollten nach Ansicht eines Statikers überarbeitet und zusätzlich mit Stützen ergänzt werden.
Die übrigen Geschossdecken weisen als Holzbalkendecken an den Auflagern - insbesondere auch im Bereich der Fensterstürze - keinen erkennbaren Befall von Insekten- oder Feuchtigkeitsschäden auf, - deutlich sichtbar durch die bereits vorgenommenen Abtragungen der Deckenunterkonstruktionen in vielen Räumen.
Um eine Brandweiterleitung bei den Geschossdecken verhindern zu können, ist die Brandbeanspruchung von unten nach oben und von oben nach unten jeweils bei der Konzeption der feuerbeständigen Bauteile vorzusehen.
Im Bereich des Hinterhauses gelten die gleichen Materialanforderungen an die Bauteile. Hinsichtlich der Vorkonzeption für dieses Gebäude dürfte eine neue Treppe notwendig sein. Es besteht hierfür die Möglichkeit einen neuen Treppenraum herzustellen, da der im Bestand vorhandenen Treppe im Flurbereich, sowohl die Rettungswegbreite des Flures als auch die Rettungswegbreite der notwendigen Treppe in Bezug auf die heutigen Vorgaben unterschritten werden.
Der zweite Rettungsweg ist über eine Außentreppe als Wendeltreppe über das angrenzende Grundstück Rosstraße 35 gesichert. Entsprechende Baulasten werden gemäß den Abstimmungen mit dem Bauherrn unterzeichnet.
Alternativ könnte anstelle des Dachgeschosses und der Möglichkeit für eine Dachterrasse darüber der Notausstieg über Feuerwehrgeräte nachgewiesen werden.
Die Fenster sind, insbesondere an der Vorderfassade, teilweise überarbeitungsfähig und restaurierbar. In anderen Räumen wurden in den achtziger Jahren punktuell bereits Isolierglasfenster eingesetzt.
Die Türen in beiden Häusern sind nicht mehr vorhanden. Neue Türen sollten heutigen Schall- und Energie-Empfehlungen entsprechen, so dass sie in ihrer Effizienz zu einer verbesserten Wohnqualität beitragen.
Ein möglicher Ausbau der beiden Dachböden müsste noch mit dem Denkmalamt final geklärt werden. Ein denkbarer Ausbau könnte, wie im Übrigen auch einige Kellerbereiche mit Abstellräumen oder für Waschmaschinen, Fahrräder etc. die Wohn-Infrastruktur für Mieter ergänzen.
In der Rosstraße ist Fernwärme vorhanden und könnte direkt an beide Häuser angeschlossen werden.
In beiden Häusern sind Kaminzüge vorhanden, die letzten Endes nur noch für die Abzugsvorrichtungen von Küchen bereitstehen. Diese Kaminzüge können jedoch generell für die Neuverlegung der Haustechnik mitbenutzt werden.
Ein namhaftes Architektenbüro hat bereits eine Vorplanung für beide Objekte erstellt. Die Planung ist in sich schlüssig, könnte direkt übernommen werden und eignet sich in dieser Form bereits für die Einreichung beim Bauamt. Bei Bedarf könnte sie noch modifiziert werden. Die Planung steht dem Käufer zur Verfügung.